Die Zuständigkeiten für die einzelnen Urkunden sind wie folgt dargestellt:
AS = Amtschreiberei
PN = Privater Notar
B = beide
- Eheverträge B
- Öffentliche Inventare über die Vermögenswerte der Ehegatten B
- Vermögensverträge B
- Testamente (Beratung und Urkunde) B
- Erbverträge B
- Erbauskauf- und Erbverzichtsverträge B
- Erbteilungsverträge (ausserhalb des amtlichen Inventars) PN
- Übertragung von Grundeigentum (Kauf, Schenkung, Tausch) AS
- Vorverträge zur Übertragung von Grundeigentum PN
- Verträge über Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte AS
- Verträge über Nutzniessungen und Wohnrechte AS
- Baurechtsverträge AS
- Stockwerkeigentumsbegründungen AS
- Parzellierungen und Grundstücksvereinigungen AS
- Dienstbarkeitsverträge (wie z.B. Grenz- und Näherbaurechtsverträge) AS
- Pfandverträge (Grundpfandverschreibungen, Schuldbrieferrichtungen) AS
- Gründung von Gesellschaften und Stiftungen (inkl. Gesellschafterverträge, Statuten, Stiftungsurkunden, Sacheinlageverträge, Gründungsberichte, usw.) PN
- Änderungen bei Gesellschaften und Stiftungen (Statuten, Kapital, Organe usw.) PN
- Fusionen PN
- Umwandlungen PN
- Auflösungen PN
- Vorsorgeauftrag (Beratung und Urkunde) PN
- Beglaubigung von Unterschriften und Kopien B
- Bürgschaftsurkunden B
- Eidestattliche Erklärungen PN
- Ziehungen PN
- Beurkundung von Vorgängen und Zuständen (z.B. Tresoröffnungen) PN
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend!